Fachkundige Stellungnahme

Tragfähigkeit der Existenzgründung

Das Arbeitsamt fördert ausschließlich Existenzgründer deren Unternehmung voraussichtlich erfolgreich sein wird. Benötigen Sie eine fachkundige Stellungnahme für Ihren Businessplan oder Ihren Gründungszuschuss? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Viele Existenzgründer müssen bei der Beantragung von öffentlichen Mitteln eine fachkundige Stellungnahme - bei der Arbeitsagentur auch Tragfähigkeitsbescheinigung genannt - beibringen. Diese fachkundige Stelle kann eine Unternehmensberatung oder ein Steuerberater sein, es kommen aber auch Kammern, Banken oder andere Institutionen und Verbände in Frage.

Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach §57 Abs. 2 Nr. 3 SGB III, so heißt das Amtsformular korrekt, auf dem die fachkundige Stelle Ihr Gründungskonzept / Ihren Businessplan beurteilt. Zur Beantragung von Gründerzuschüssen und Förderungen muss die fachkundige Stellungnahme zusammen mit einer schriftlichen Beurteilung Ihres Gründungsvorhabens (Businessplan) sowie den erforderlichen Unterlagen bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden.

Die Arbeitsagentur will verschiedene Unterlagen haben, um sich selber ein Bild zu machen, ob sich der Existenzgründer tatsächlich von den zukünftigen Einnahmen seinen Lebensunterhalt sichern kann. Für eine erfolgreiche Gründung ist eine vollständige Übersicht über die Anforderungen an den Gründer besonders wichtig.

Die Arbeitsagentur benötigt folgende Unterlagen:

  • Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee
  • Lebenslauf (einschließlich Zeugnisse und Befähigungsnachweise)
  • Kapitalbedarfsplan
  • Finanzierungsplan (Nachweis über eigene Mittel oder Kreditzusagen)
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • fachkundige Stellungnahme
  • ggf. Begründung der letzten Geschäftsaufgabe
  • ggf. Bescheinigung über Teilnahme an einem Existenzgründungsseminar
  • Gewerbeanmeldung oder Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt

Geprüft wird, ob es sich bei dem Geschäftsvorhaben um eine tragfähige Existenzgründung handelt. Gerade bei Zuschüssen und Fördermitteln wie Gründungszuschuss oder Unternehmensfinanzierung wird dies von den Arbeitsagenturen verlangt. Die fachkundige Stelle überprüft auf Grundlage des vom Gründer vorgelegten Businessplanes – und auch hierbei ist ein ordentlicher und gut strukturierter Businessplan erfolgsfördernd – sowohl das Geschäftskonzept als auch die kaufmännische Eignung des Existenzgründers.

Anhand des Textteils eines Businessplans wird geprüft, ob die ganze Geschäftsidee nachvollziehbar ist. Dann wird das Produkt oder die Dienstleistung und deren Machbarkeit bewertet. Schließlich werden die im Businessplan beschriebenen Zielgruppen und der Markt auf Aussicht auf Erfolg abgeklopft. Zum Schluss werden die im Businessplan veranschlagten Umsatz-, Kosten- und Gewinnprognosen auf Plausibilität geprüft. Fachkundige Stellungnahmen werden von Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Berufsständische Kammer (z. B. Innung), Fachverband (z. B. freie Berufe), kommunale Wirtschaftsförderung, Bank oder Sparkasse, Steuerberater, Unternehmensberater erteilt.

Die fachkundigen Stellen achten besonders auf die folgenden Punkte:

  • Hat der Gründer ausreichend fachliche- und branchenspezifische Kenntnisse?
  • Hat der Gründer ausreichendes kaufmännisches und unternehmerisches Know-how?
  • Sind alle erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt (z. B. Konzession, Eintrag in die Handwerksrolle)?
  • Ist die Geschäftsidee konkurrenzfähig?
  • Sind die geschätzten Umsätze realistisch?
  • Sind die geschätzten Kosten realistisch?
  • Ist der geschätzte Gewinn realistisch?
  • Ist der errechnete Kapitalbedarf realistisch?
  • Kann der Gründer seinen Kapitalbedarf finanzieren?
  • Hat er finanzielle Reserven, um Durststrecken zu überbrücken?
  • Wird das zu erwartende Einkommen dem Gründer voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage bieten?

 

Wir verfassen Ihre fachkundige Stellungnahme
Unsere Beratung umfasst alle Fragen zur Fachkundigen Stellungnahme. Ob für Fördermittel, zur Beantragung des Gründungszuschusses oder bei der Erstellung des Businessplans.

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