Neue Steuerfristen für Neugründungsfälle

2021-03-18 07:00

Aussetzung der Pflicht zur monatlichen Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen in Neugründungsfällen

Seit dem 1.1.2021 ist die generelle Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Neugründer ausgesetzt worden. Sie soll bis zum 31.12.2026 ausgesetzt bleiben. Demnach gilt in Neugründungsfällen § 18 Abs. 1 und 2 UStG, wonach der Voranmeldungszeitraum grundsätzlich das Kalendervierteljahr ist, es sei denn, die Steuer beträgt für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 Euro. Ansonsten bleibt es beim Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum.

Für die Bestimmung des Voranmeldungszeitraums ist die voraussichtliche Steuer dieses Jahres maßgebend; im folgenden Kalenderjahr ist die tatsächliche Steuer des Vorjahres in eine Jahressteuer umzurechnen. Das gilt auch für Neugründungsfälle aus dem Jahr 2020.

Weitere Details könnt ihr dem BMF-Schreiben entnehmen, das von den Seiten des Bundesfinanzministeriums als PDF heruntergeladen werden kann.

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