AKTIVIERUNGS- UND VERMITTLUNGSGUTSCHEIN (AVGS)

Voraussetzungen für die Ausstellung eines AVGS

Welche rechtlichen Voraussetzungen für einen AVGS müssen zur Beantragung erfüllt werden? Der Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wird im § 45 Abs. 7 SGB III geregelt:

  • Um den Gutschein zu erhalten, muss Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Anspruch aktiv ist, oder ein ruhender Anspruch besteht.
  • Die sogenannte Rahmenfrist besagt, dass der Antragsteller in den drei Monaten vor der Beantragung eines AVGS mindestens 6 Wochen arbeitslos gewesen sein muss.
  • Wer einen AVGS in Anspruch nehmen will, darf noch nicht für einen neuen Job vermittelt sein.

 

Kann ich einen AVGS bei laufender Maßnahme wie ABM und SAM beantragen?
Auch Personen deren letzte oder aktuelle Beschäftigung eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) war haben einen Rechtsanspruch auf die Beantragung des AVGS. Gleiches gilt für die Beantragung aus einer Beschäftigung heraus die durch eine Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) von der Agentur für Arbeit gefördert wird.

Wie verläuft die Ausstellung des AVGS?

  • Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann in NRW beim zuständigen Arbeitsamt oder Jobcenter beantragt werden. Bei Menschen ohne Leistungsbezug ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit und Arbeitssuchendmeldung (ein Rechtsanspruch besteht nicht).
  • Auch wer ALG II anspruchsberechtigt ist, ist von der Kostenübernahmen durch einen AVGS nicht ausgeschlossen. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch.
  • Bei Ablehnung des AVGS durch den zuständigen Fallmanager (Arbeitsvermittler), muss eine schriftliche Ablehnungsbegründung ausgestellt werden.

 

AVGS beantragen? Wir helfen Ihnen.
Die bata-Akademie GmbH steht Ihnen bei der Beantragung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins gerne jederzeit zur Seite. Wir prüfen mit Ihnen Ihre persönlichen Voraussetzungen zur Beantragung der Maßnahme und klären mit Ihnen alle Fragen für den Arbeitsvermittler. Sprechen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.

Beste Beratung mit dem AVGS sichern
Sie überlegen, ob Sie sich selbständig machen? Wir haben die perfekte Beratung. Wer an einem unserer Programme teilnimmt, bekommt einen kompletten Überblick über Fragen und Herausforderungen rund um die Existenzgründung. Mit unseren Coachings können Sie sich informieren, ob und wie der Weg in die Selbstständigkeit erfolgreich gestaltet werden kann. Die bata-Akademie GmbH biete spezielle Beratungs-Angebote, die mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein in Anspruch genommen werden können. Fragen Sie einfach nach einem unserer AVGS-Programme:

Die Jobcenter und Arbeitsagenturen in Mülheim, Essen, Oberhausen und Duisburg kennen das Angebot der bata-Akademie GmbH. Fragen Sie Ihren Berater oder Ihrer Beraterin einfach nach einem AVGS-Programm und dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.

Durch den AVGS werden die Kosten komplett von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
Mit dem von Arbeitsagenturen oder Jobcentern ausgestellten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS können Teilnehmer an einem Programm kostenfrei teilnehmen.

Ist Ihr Interesse geweckt? Dann vereinbaren Sie doch einfach ein Gespräch mit Ihrem zuständigen Sachberater bei Ihrer Arbeitsagentur oder Ihrem Jobcenter. Oder melden Sie sich bei uns, wir freuen uns auf Ihrer Anfrage.

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