Covid-19 „Corona Hilfe“

Fördermittel für betroffene UnternehmerInnen

Aufgrund der aktuellen Lage insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland werden wir seit Tagen zu dem Thema Fördermittel „Corona Hilfe“ über sämtliche Kanäle kontaktiert. Sowohl Bestands- als auch Neukunden haben enorme Existenzängste und stellen sich der Frage „Wie es bei weiteren wirtschaftlichen Auswirkungen mit dem eigenen Unternehmen weitergeht“.

Seit vergangener Woche stehen wir bereits mit diversen regionalen Wirtschaftsförderungen und Banken, insbesondere der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW und NRW Bank, im engen Kontakt um die durch Bundesregierung und Medien angekündigten und bereits veröffentlichten Förderprogramme schnellstmöglich umzusetzen.

Aufgrund unserer bisherigen Beratungserfahrung und den bereits intensiv geführten Gesprächen zu dem Thema Fördermittel „Corona Hilfe“ haben wir eine Checkliste zur Prüfung von Fördermöglichkeiten insbesondere im Bereich der Liquiditätshilfen und der neuen „NRW-Soforthilfe“ aufgebaut, die es uns ermöglicht erste Handlungsempfehlungen für UnternehmerInnen abzuleiten.

Gleichzeitig haben wir weitere Handlungsempfehlungen abgeleitet um UnternehmerInnen kurzfristig unterstützen zu können die eigene wirtschaftliche Situation zu bewerten und im Rahmen von gesetzlichen Möglichkeiten zu stabilisieren.

Allgemein zu empfehlen ist es, bereits bei den ersten Anzeichnen von wirtschaftlichen Bedrohungen durch COVID-19 (Corona Virus) Unterstützung und Beihilfen bei Bund und Ländern zu beantragen, da mit langen Bearbeitungszeiten gerechnet werden muss.

Liquiditätssteigerung in der Corona-Krise:

  • Beantragung von Kurzarbeitergeld KUG
  • Inanspruchnahme der freiwilligen Arbeitslosenversicherung
  • Anträge auf Tilgungsaussetzung für Hausbank- und Förderkredite (Bsp. NRW.BANK, KfW)
  • Stundung von Steuern
  • Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (bei behördlichen Tätigkeitsverboten oder Verdienstausfall durch Quarantäne)
  • Zuschüsse für Freiberufler und Solo-Selbständige
  • Soforthilfe für freischaffende Künstlerinnen und Künstler

Bund und Land stellen die "NRW-Soforthilfe 2020" ab sofort bereit!

Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Daher haben wir uns entschieden, allen unseren Kunden bei dem Beantragungsverfahren "NRW-Soforthilfe 2020" kostenlos zur Seite zu stehen.
Anträge können ab Freitag, den 27.03.2020 ausschließlich Online bis zum 30.04.2020 gestellt werden.
Eine Auszahlung soll schnellstmöglich, spätestens jedoch bis zum 30.06.2020 erfolgen.


Aufgrund der hohen Anfragen zum Thema „Corona Hilfe“ bitten wir euch uns vorab per E-Mail zu kontaktieren. Wir werden uns dann zeitnah mit euch in Verbindung setzten um die weiteren Schritte einzuleiten. Alternativ stehen wir natürlich auch telefonisch zur Verfügung.

 
Nähere Informationen zu den Förderprogrammen und Anträgen findet Ihr hier:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

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