Förderung unternehmerischen Know-hows

Das neue Förderprogramm zur Unternehmensberatung 2016

Das neue Angebot richtet sich an junge und bestehende Unternehmen, ebenso wie an Unternehmer und Firmen, die Beratung bei der Bewältigung einer Krisensituation benötigen. Durch das Programm gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Wer wird gefördert?
Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an:

  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden -unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)


Nutzen Sie unsere Beratung bei der Beantragung
Als offizieller Regionalpartner ist die bata-Consulting GmbH Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen zum neuen Förderprogramm Förderung unternehmerischen Know-hows. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung des Zuschusses zu den Beratungskosten und informieren Sie über Ihre individuellen Fördervoraussetzungen, wenn sich Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten befindet.


Antragsstellung und Informationsgespräch

Für Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ist vor Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Voraussetzung der Zuwendung Pflicht. Bestandsunternehmen ist es frei gestellt, ein solches Gespräch zu führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.

Nach dem Informationsgesprächs mit den Experten der bata-Consulting GmbH (bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten) kann der Antrag gestellt werden und die Fördervoraussetzungen werden geprüft.

Mögliche Zuschüsse zur Beratung

  • 50 % der maximalen Bemessungsgrundlage von 4000 € für Jungunternehmen
  • 50 % der maximalen Bemessungsgrundlage von 3000 € für Bestandsunternehmen
  • 90 % der maximalen Bemessungsgrundlage von 3000 € für Unternehmen in Schwierigkeiten


Informationen zur Antragstellung:
Die Anträge können mit Inkrafttreten der Richtlinien 2016 gestellt werden. Anträge sind ausschließlich online zu stellen, auf einem extra dazu eingerichteten Onlineportal.

Kontakt

bata-Consulting GmbH

Bahadir Taspinar
Dipl.-Kfm. (FH) | Geschäftsführer

Freiherr-vom-Stein-Str. 102
45473 Mülheim an der Ruhr
Telefon 0208 76 83 03 50
Telefax 0208 76 83 03 4
E-Mail mh@bata-consulting.de

Zur Eisenhütte 2
46047 Oberhausen
Telefon 0208 69 84 18 62
Telefax 0208 69 84 18 63
E-Mail ob@bata-consulting.de

Kiefernweg 24
47058 Duisburg
Telefon 0203 30 86 29 66
Telefax 0203 30 86 29 68
E-Mail du@bata-consulting.de

Öffnungszeiten
Mo.–Fr.: 08.00–12.00 Uhr und
13.00–17.00 Uhr


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